Entstehung/Entwicklung:
Als im Jahre 1989 die erste supranationale Gesellschaftsform (EWIV = Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung) innerhalb der Europäischen Gemeinschaft eingeführt wurde, war von grenzüberschreitenden Kooperationen innerhalb der Anwaltslandschaft kaum die Rede.
Erst Anfang der 90er Jahre tauchten Wünsche nach grenzüberschreitender Sozietäts- oder Kooperationsbildung auf, die dann u.a. in der Gründung verschiedener EWIVs mündeten. Zu den Pionieren der in Deutschland handelsregisterlich eingetragenen Gesellschaften gehört die im Herbst 1991 gegründete und in Stuttgart ansässige Advoselect EWIV.
Vornehmliches Gründungsziel war, anwaltliche Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen in Deutschland und Europa anzubieten.
Durch die von Beginn an hauptamtliche Geschäftsführung konnte die inzwischen auf derzeit 26 Rechtsanwaltskanzleien mit 185 Rechtsanwälten & Rechtsanwältinnen angewachsene Advoselect EWIV dieses Ziel konsequent verfolgen und einen deutlichen Vorsprung gegenüber vergleichbaren Anwaltskooperationen herausarbeiten.
Leistungsangebot:
So waren Advoselect-Kanzleien auch über deutsche Grenzen hinweg schon 1993 in der Lage, diskrete Informationen unter der Standard-Groupware Lotus Notes über verschlüsselte Leitungen auszutauschen. Es ist beispielsweise möglich, über hunderte von Kilometern gemeinsam an einem Vertragsentwurf zu arbeiten, ihn in Sekundenschnelle vom Gesellschaftsrechtler zum Steueranwalt und von diesem zum Handelsrechtsspezialisten weiterzuleiten. Damit können unsere Gesellschafterkanzleien -in der Regel mittelständische Büros- das Leistungsspektrum weit größerer Kanzleieinheiten bieten, ohne dass der Mandant die dort außerordentlich hohen Vorhaltekosten über das Honorar mitbezahlen müsste.
Durch Festlegung von gemeinsamen Qualitätsstandards, welchen sich alle Advoselect-Kanzleien vertraglich verpflichtet haben, ist ein gleichbleibend hohes Niveau der Rechtsberatung gesichert und durch eine unabhängige Zertifizierung garantiert. Hierzu gehört auch, dass potentielle Neugesellschafter einem ausgiebigen Prüfungsverfahren unterzogen werden, bevor sie berechtigt sind, das gemeinsame Advoselect-Logo in ihrem Briefkopf zu führen.
Durch ständige interne Fortbildungen mit namhaften Referenten, welche vom Advoselect-Netzwerk in Eigenregie durchgeführt werden, kann der Mandant sicher sein, in allen rechtlichen Belangen bei den Advoselect-Kanzleien gut beraten zu sein.
Für die Lösung europäischer Probleme setzt Advoselect den Maßstab, dem Mandanten nicht mehr Aufwand abzuverlangen als bei einem ähnlichen Fall innerhalb der Landesgrenzen. Dazu gehört die Überwindung von Sprachbarrieren. Deshalb können alle Gesellschafterkanzleien in Deutsch kommunizieren und korrespondieren.
Weitere Informationen zu Advoselect finden Sie unter: http://www.advoselect.com
